BHW eine Bausparkasse, die verschiedene Vertragsmodelle bietet
Die BHW ist eine renommierte Bausparkasse, die die verschiedensten Modelle im Bereich der Baufinanzierung anbietet. Bei Bausparverträgen ist eine sog. Mindestlaufzeit notwendig, d.h. der Vertrag muss eine entsprechende Regellaufzeit vorweisen. Das Bausparen an sich gliedert sich dabei in drei verschiedene Phasen: die Sparphase, die Zuteilung und die Darlehensphase. Die BHW bietet dabei verschiedene Vertragsmodelle für die Kunden an: guthaben-basierte Verzinsung ist dabei ebenso möglich, die ein günstiger Darlehenszins. Während der sog. Sparphase wird das anteilige Mindestsparguthaben angesammelt. Zum einen erfolgt dies über die vom Arbeitgeber gezahlten Vermögenswirksamen Leistungen sowie die Einzahlungen, die der Vertragsnehmer selbst vornimmt. Je nach Höhe der Einzahlungen sowie der VWL können darüber hinaus über die jährliche Steuererklärung einiges an Zuschüssen bzw. Steuereinsparungen rückvergütet werden.
Bespart werden muss der Bausparvertrag z.B. der BHW-Bausparkasse mit einem sog. Regelsparbetrag. Dieser liegt in der Regel zwischen 3 und 10 Promille der Bausparsumme.
Bausparen staatlich geförtert
Bausparverträge, die staatliche gefördert werden, müssen eine entsprechende Mindestlaufzeit vorweisen. D.h. die Zuteilung dieses Bausparvertrages sind an die Kriterien der Zuteilungsreife gekoppelt und werden entsprechend rechnerisch ermittelt. In die sog. Zuteilungsrate der BHW-Bank fallen Punkt wie das Mindestguthaben, welches zumeist auf 40-50 Prozent der Bausparsumme festgeschrieben wird. Zum Bausparguthaben gehören die Einzahlungen, die vermögenswirksamen Leistungen, die Zinsen sowie die Wohnungsbaupräme. Dazu zählt die sog. Mindestvertragsdauer sowie eine Mindestbewertungszahl, die von den staatlichen Zuschüssen zusammen hängt.
Ein Beispiel wäre beispielsweise eine Bausparsumme von 30.000 Euro, das Mindestguthaben liegt beispielsweise bei 12.000 Euro oder 40 Prozent. Die Differenzsumme – also 18.000 Euro wäre dann eben der Darlehensbetrag. Ist der Guthabenbetrag beispielsweise auf Grund einer höheren Verzinsung o.ä. höher, reduziert sich die Darlehenssumme.