Rente

Bei der Rente nicht nur auf den Staat verlassen

Die leeren Rentenkassen haben dafür gesorgt, dass die vom Staat zu erwartenden Altersbezüge der Menschen immer geringer werden. Und es ist praktisch unmöglich, im Laufe der beruflichen Karriere so viele Rentenentgeltpunkte zu erweben, dass sich keine Versorgungslücke mehr ergeben würde. Statistisch gesehen nimmt die Altersarmut immer mehr zu und viele der Senioren sind auf zusätzliche Unterstützungen beispielsweise durch Wohngeld oder Beihilfen des Sozialamtes angewiesen, auch wenn sie den Gürtel dramatisch enger schnallen. Deshalb kommt heute niemand mehr an der parallelen privaten Absicherung der Rente vorbei.

Die Rente geschickt ergänzen

Möglichkeiten, sich eine höhere Rente in modularer Bauweise sichern zu können, stehen heute viele zur Verfügung. So könnte man mit Sparanlagen der verschiedensten Art für ein gutes Polster zur Altersabsicherung sorgen. Allerdings sollte man Anlageformen wählen, die möglichst nicht mit einem großen spekulativen Risiko verbunden sind. Das ist beispielsweise beim Tagesgeld, beim Festgeld und bei der breiten Palette der Banksparpläne der Fall. Auch einige Versicherungen eignen sich gut als Altersrücklage zur Erhöhung der zu erwartenden Pension. Und nicht zuletzt hat der Staat mit den Regelungen im Altersvermögensgesetz und im Einkommenssteuergesetz Möglichkeiten zur Förderung der privaten Altersvorsorge geschaffen.

Die dritte Säule der Rentenvorsorge

Auch die berufsständische und betriebliche Rente stellen Varianten zur zusätzlichen Vermögensvorsorge für die künftigen Rentner dar. Sie sind häufig in den Tarifverträgen als Ergänzung zur Arbeitsentgelt verankert. An dieser Stelle lässt sich auch mit kleinen Beiträgen viel erreichen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber zur Unterstützung der Altersrücklage auch die Chance, seinen Arbeitnehmern mit vermögenswirksamen Leistungen oder mit dem Abschluss von Verträgen zur Erlangung der Arbeitnehmersparzulage unter die Arme zu greifen. Hier sollten sich beide Parteien mit dem Steuer- und Vermögensberater zusammen setzen und sich zu den individuell besten Kombinationen beraten lassen, denn die Palette des Vermögensaufbaus reicht hier vom Bausparvertrag bis hin zur Kapital bildenden Lebensversicherung. Im Alter muss man sich leider auch damit auseinander setzen, dass man eine pflegebdürftig wird und dies finanziert werden muss. Um hier nicht in finanzielle Engpässe zu kommen empfiehlt es sich eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Die Vorsorge für das Alter über eine Betriebsrente

Die im Volksmund als Betriebsrente bezeichnete Altersvorsorge durch den Arbeitgeber wird im Gesetzesdeutsch als betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Die dazu gehörigen gesetzlichen Grundlagen finden sich im Betriebsrentengesetz, das auch kurz BetrAVG genannt wird. Für diese Formen der betrieblichen Pensionsvorsorge ist eine individuelle Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer notwendig, die auch allgemein verbindlich im Tarifvertrag geregelt werden kann. Diese Rentenzulage der Arbeitgeber kann für einzelne Mitarbeiter, aber auch für ganze Gruppen von Mitarbeitern gewährt werden. Damit der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf die garantierte Pensionszusage im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nicht verliert, können spezielle Rückversicherungen bzw. Contractual Trust Arrangements abgeschlossen werden.

Mögliche Formen der Betriebsrente

Für die Betriebsrente sind auf der Basis des Betriebsrentengesetzes verschiedene Anlageformen zulässig. Dazu gehört die Direktzusage, bei der Rückstellungen gebildet werden und Beiträge an den Pensionssicherungsverein abgeführt werden. In ähnlicher Weise funktioniert auch die Rückdeckung der betrieblichen Pensionsansprüche in einer Unterstützungskasse. Die klassische Form ist die Pensionskasse, bei der allerdings nur steuerlich limitierte Einzahlungen getätigt werden können. Eine Absicherung über den Pensionssicherungsverein ist auch bei einer Anlage der Altersrücklagen in einem Pensionsfonds notwendig. Hier kann von den guten Renditen einer Anlage in den unterschiedlichsten Wertpapieren profitiert werden, bei der aber auch das spekulative Risiko Berücksichtigung finden sollte. Als weiterer möglicher Weg der betrieblichen Altersvorsorge ist es, für die Mitarbeiter eine Direktversicherung abzuschließen, deren Beiträge vom Arbeitgeber in Teilen oder gänzlich übernommen werden.

Die Vor- und Nachteile der betriebsgebundenen Rentenvorsorge

Einige der möglichen Formen der Rentenergänzung durch eine Betriebsrente bringen sogar den Vorteil mit, dass sie bei einem Wechsel des Arbeitgebers mitgenommen werden können. Genau deshalb wird oft die Direktversicherung in Form einer Kapital bildenden Lebensversicherung oder einer Kapital gedeckten Rentenversicherung gewählt. Die Mitnahme der Altersvorsorge Versicherung ist bei den Varianten mit einer beitragsorientierten Leistungszusage grundsätzlich möglich. Anders schaut das bei einer reinen Leistungszusage durch vertragliche Einräumung einer bestimmten Höhe der Rente aus. Sie weist leider keine Portabilität auf, da hier die voraussichtliche Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen des gesetzlich geregelten Rentenalters zugrunde gelegt wird.

Die Besonderheiten der Rürup Rente

Wer als Selbstständiger hohe Steuern zahlen muss und gleichzeitig den Wunsch hat, sich eine umfassende private Altersvorsorge aufbauen zu wollen, gehört zu denjenigen, für die die Rürup Rente eine rundherum gute Sache ist. Die Beiträge zu den Rentenverträgen lassen sich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs auf der Basis der Regelungen im Einkommenssteuergesetz vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Das bedeutet, dass die Förderung dieser Altersrücklage mittelbar über eine Reduzierung der zu tragenden Steuerlast erfolgt. Renten Verträge, die durch die von Bert Rürup entwickelten Rentenförderungen bezuschusst werden sollen, müssen allerdings bestimmte Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen, zu denen die Zahlung als Leibrente mit Ausnahme einer einmaligen Auszahlung von 30 Prozent des angesparten Kapitals gehört.

Die steuerlichen Eckdaten der Rürup Rente

Bei Einführung der staatlichen Förderung für die Rürup Rente im Jahr 2005 konnten maximal 60 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können höchstens 20.000 Euro pro Jahr und Förderfähigen angerechnet werden. Der steuerlich absetzbare Anteil steigt seither jährlich um zwei Prozent, bis in Jahr 2025 ein Anteil von 100 Prozent erreicht wird. Eine ähnliche Regelung gibt es bei der Versteuerung der Altersbezüge nach Bert Rürup. Weitere Tipps, wie Sie Ihr Vermögen gewinnbringend anlegen können finden Sie auf startercash.de. Im Jahr 2005 unterlagen 50 Prozent der Bezüge der Einkommenssteuerpflicht. Auf Grund der zweiprozentigen Steigerung bis zum Jahr 2020 schlägt im Jahr 2011 ein steuerlich relevanter Anteil von 62 Prozent bei den Alterseinnahmen aus diesen Policen zu Buche. Beginnend im Jahr 2021 findet nur noch eine einprozentige Steigerung der Steuerpflicht statt, bis 2040 dann 100 Prozent steuerpflichtiger Anteil der Rürup Pensionsbezüge zu erwarten sind.

Mögliche Rürup Sparformen und zusätzliche Vorteile

Ähnlich wie bei der Riester Rente auch dürfen die Verträge zur Rürup Rente nicht gepfändet werden. Auch gibt es keine Verwertungspflicht zu Gunsten von Hartz IV Leistungen. Als Policen für diese Form der Altersvorsorge kommen Rentenversicherungen mit fester Verzinsung und auch fondsgebundene Rentenversicherungen in Betracht. In jüngster Zeit stehen zur Bildung von Pensionsrücklagen über die Rürup Förderung auch einige Formen der Fondssparpläne zur Verfügung. Interessant ist, dass die Rentenversicherung beispielsweise auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Lebensversicherung gekoppelt werden kann und man darüber für die Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall sorgen kann.

Die Grundlagen der Riester Rente

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat über direkte Zuschüsse gefördert wird. Die Idee dieser Vorsorgezulage stammt vom 1998 bis 2002 als Arbeitsminister der Bundesregierung tätigen SPD-Politiker Walter Riester und zielt auf eine freiwillige private Ergänzung der Altersbezüge für den Personenkreis der Pflichtversicherten ab. Das dazu gehörige Gesetz trägt den bezeichnenden Namen Alterseinkünftegesetz und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. In diesem Gesetz ist genau geregelt, wer „riestern“ darf und unter welchen Voraussetzungen die staatlichen Förderungen in Form der Altersvorsorgezulage gewährt werden können. Auch finden sich dort die Bestimmungen dazu, wie von der Wohn Riester zur Schaffung von Wohneigentum als Altersrücklage Gebrauch gemacht werden kann.

Wer kann seine Riester Rente fördern lassen?

Der zulagenberechtigte Personenkreis bei der Riester Rente ist sehr genau definiert. Er umfasst rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, wobei bei Letzteren der Schwerpunkt der Vorsorgeförderung bei denjenigen liegt, die über die Künstlersozialkasse oder ähnliche Institutionen für Handwerker versichert sind. Die Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld und Hartz IV Leistungen haben ebenfalls eine Riester Förderberechtigung. Hinzu kommen Amtsträger sowie Wehr- und Zivildienstleistende, die bei der Zahlung der geforderten Mindestbeiträge von vier Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens in die freiwillige Renten Versicherung bei einem jährlichen Höchstbetrag von 2.100 Euro die Zulage bekommen können.

Was gibt es vom Staat bei den Riester Verträgen dazu?

Seit der Einführung der Riester Rente als Form der geförderten Altersvorsorge wurden die Mindestbeiträge und auch die möglichen Zulagen immer weiter gesteigert. Derzeit beträgt die Grundzulage pro Person 154 Euro. Pro Kind kann eine weitere Zulage für das Guthaben der förderfähigen Renten Police von 185 Euro im Jahr erzielt werden. Dabei liegt das Maximum für jeden förderfähigen Versicherten bei 300 Euro. Außerdem haben die Riester Verträge den Vorteil, dass sie als geschützte Form der Altersrücklage nicht gepfändet werden können und auch beim Antrag auf Hartz VI Leistungen nicht der Verwertungspflicht unterliegen.

Nicht nur auf die gesetzliche Renten Versicherung verlassen

Wer sich bei seinen Pensionsbezügen ausschließlich auf die Leistungen aus der gesetzlichen Renten Versicherung verlässt, der wird sich nach dem Ende der beruflichen Karriere auf drastische Einschränkungen der Lebensqualität einstellen müssen. De facto bleibt heute bei jedem Menschen eine Versorgungslücke zwischen dem Arbeitsentgelt der letzten Jahre und den vom Staat zu erwartenden Altersbezügen. Wie groß diese Lücke beim Alterseinkommen sein wird, kann man aus den Rentenmitteilungen ersehen, die die staatlichen Rentenkassen in regelmäßigen Abständen zuschicken. Allerdings sollte man die prognostizierten Steigerungen vorsichtshalber bei der Hochrechnung außen vor lassen, wenn man kein Versorgungsrisiko eingehen möchte.

Mit einer privaten Renten Versicherung sinnvoll aufstocken

Wer eine private Altersvorsorge aufbauen möchte, dem stehen heute verschiedene Formen der staatlich geförderten Renten Versicherung zur Verfügung. Das ist einerseits die Riester Rente, bei der direkte Zuschüsse gewährt werden, die das Guthaben in der Renten Police und damit auch die zu erwartenden Altersbezüge unmittelbar erhöhen. Die Form der Vermögensvorsorge kann von jedem Pflichtversicherten gewählt werden, der die für die Förderung erforderlichen Mindestbeiträge aufbringen kann. Als Alternative für Selbstständige oder Besserverdienende, die nicht mehr unter die Versicherungspflicht fallen, kann die Rürup Rente gewählt werden, bei der die Förderung über steuerliche Vorteile gewährt wird.

Altersrücklagen mit anderen Risiken kombinieren

Auch die Kapital bildende Lebensversicherung ist eine gute Chance, sich Alterseinnahmen neben den Leistungen aus der Renten Versicherung verschaffen zu können. Sie dient nicht nur dem Vermögensaufbau für das Alter, sondern sichert gleichzeitig das Risiko des Todes ab. Ein weiterer Vorteil dieser Form der Altersrücklagen ist, dass sie auch zur Kreditsicherung eingesetzt werden können, wenn man seine Rentenabsicherung beispielsweise durch die Bildung von Wohneigentum ergänzen möchte. Bei der Auswahl einer geeigneten Police sollte aber bedacht werden, dass immer nur ein Rechtsanspruch auf die vertraglich garantierten Ablaufleistungen besteht. Außerdem unterliegen die Renditen aus einer solchen Altersvorsorge der Steuerpflicht in Form der Abgeltungssteuer.