Betriebsrente

Die Vorsorge für das Alter über eine Betriebsrente

Die im Volksmund als Betriebsrente bezeichnete Altersvorsorge durch den Arbeitgeber wird im Gesetzesdeutsch als betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Die dazu gehörigen gesetzlichen Grundlagen finden sich im Betriebsrentengesetz, das auch kurz BetrAVG genannt wird. Für diese Formen der betrieblichen Pensionsvorsorge ist eine individuelle Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer notwendig, die auch allgemein verbindlich im Tarifvertrag geregelt werden kann. Diese Rentenzulage der Arbeitgeber kann für einzelne Mitarbeiter, aber auch für ganze Gruppen von Mitarbeitern gewährt werden. Damit der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf die garantierte Pensionszusage im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nicht verliert, können spezielle Rückversicherungen bzw. Contractual Trust Arrangements abgeschlossen werden.

Mögliche Formen der Betriebsrente

Für die Betriebsrente sind auf der Basis des Betriebsrentengesetzes verschiedene Anlageformen zulässig. Dazu gehört die Direktzusage, bei der Rückstellungen gebildet werden und Beiträge an den Pensionssicherungsverein abgeführt werden. In ähnlicher Weise funktioniert auch die Rückdeckung der betrieblichen Pensionsansprüche in einer Unterstützungskasse. Die klassische Form ist die Pensionskasse, bei der allerdings nur steuerlich limitierte Einzahlungen getätigt werden können. Eine Absicherung über den Pensionssicherungsverein ist auch bei einer Anlage der Altersrücklagen in einem Pensionsfonds notwendig. Hier kann von den guten Renditen einer Anlage in den unterschiedlichsten Wertpapieren profitiert werden, bei der aber auch das spekulative Risiko Berücksichtigung finden sollte. Als weiterer möglicher Weg der betrieblichen Altersvorsorge ist es, für die Mitarbeiter eine Direktversicherung abzuschließen, deren Beiträge vom Arbeitgeber in Teilen oder gänzlich übernommen werden.

Die Vor- und Nachteile der betriebsgebundenen Rentenvorsorge

Einige der möglichen Formen der Rentenergänzung durch eine Betriebsrente bringen sogar den Vorteil mit, dass sie bei einem Wechsel des Arbeitgebers mitgenommen werden können. Genau deshalb wird oft die Direktversicherung in Form einer Kapital bildenden Lebensversicherung oder einer Kapital gedeckten Rentenversicherung gewählt. Die Mitnahme der Altersvorsorge Versicherung ist bei den Varianten mit einer beitragsorientierten Leistungszusage grundsätzlich möglich. Anders schaut das bei einer reinen Leistungszusage durch vertragliche Einräumung einer bestimmten Höhe der Rente aus. Sie weist leider keine Portabilität auf, da hier die voraussichtliche Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen des gesetzlich geregelten Rentenalters zugrunde gelegt wird.